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Überblick

Das Bewerbungsportal für den neuen Jahrgang MPA 2024 war bis zum 31.01.2024 geöffnet.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und wünschen Ihnen viel Erfolg!

 

Das Masterstudium Wissenschaftsmanagement ist ein entgeltpflichtiger Weiterbildungsstudiengang, jedes Jahr stehen in der Regel 25 Studienplätze zur Verfügung. Zulassungsvoraussetzungen sind i.d.R. ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit mindestens 210 ECTS-Punkten (ggf. können bis zu 30 ECTS-Punkte aus Weiterbildung und/oder beruflicher Praxis anerkannt werden) sowie Berufserfahrung von mindestens einem Jahr. Bei Fragen zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung gibt es hier einen Überblick über mögliche Fördermittel. Das Bewerbungsportal für den neuen Jahrgang 2024 war bis zum 02.01.2024 (verlängert bis 31.02.2024) geöffnet! 

 

 

 

 

 

Warum Speyer?

Unsere Studierende und Absolventen schätzen unseren Studiengang, denn…

an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften ergänzen wir die Managementansätze im engeren ökonomischen Sinne naturgemäß um einen starken Fokus auf die rechtlichen und verwaltungswissenschaftlichen Rahmenbedingungen, die uns für die Wissenschaft als besonders relevant scheinen.

die Kohortenstruktur und das Zusammenkommen vor Ort ermöglichen die Entwicklungen eines vertrauensvollen und kollegialen Netzwerks das ein (Berufs-)leben lang hält.

das Blockmodell aus konzentrierten Präsenzphasen, unterstützt durch digitale Vor- und Nachbereitung, ermöglicht ein familienfreundliches und berufsbegleitendes Studium.

der lebendige Austausch in kleinen Gruppen, der Fokus auf eigenverantwortlichem Lernen, die nahe und nachhaltige Betreuung durch unsere hochkarätigen Lehrenden sowie die hervorragende Verbindung von Praxis und Theorie ermöglichen eine exzellente Ausbildung.

 

 

 

 

Zulassungsvoraussetzungen

Bewerber/-innen müssen folgende Studienvorraussetzungen nachweisen können:

einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Das ist beispielsweise ein Staatsexamen oder eine Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Masterprüfung nach einem mindestens 210 ECTS-Punkte umfassenden Studium. Unter bestimmten Voraussetzungen können auf diese 210 ECTS-Punkte bis zu 30 ECTS-Punkte aus Weiterbildungen oder aus der beruflichen Praxis angerechnet werden.

eine einschlägige Berufserfahrung von - in der Regel - mindestens einem Jahr.

Anrechnung von Qualifikationsleistungen

Bei der Zulassung zum Masterstudium können für Qualifikationsleistungen, die von einer Bewerberin oder einem Bewerber in ihrer oder seiner beruflichen Praxis erbracht worden sind, bis zu 30 ECTS-Punkte auf die notwendigen 210 ECTS-Punkte angerechnet werden. Des Weiteren können auch ECTS-Punkte, die im Rahmen von Weiterbildungen erworben wurden angerechnet werden. Insgesamt können nur 30 ECTS auf die notwendigen 210 ECTS-Punkte angerechnet werden.

Bewerbung

Das Studium beginnt im Sommersemester. Stichtag der Bewerbung ist jeweils der 2. Januar.  Für die Bewerbung steht aktuell das Online-Bewerbungsportal zur Verfügung. Dem Zulassungsantrag sind gemäß MasterO folgende Unterlagen beizufügen:

die Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Abschrift

Zeugnisse für Studienabschlüsse in beglaubigter Abschrift

(Arbeits-)Zeugnisse über weitere Ausbildungs- und Fortbildungsgänge

ein kurzes Motivationsschreiben (Umfang: ein bis zwei Seiten), in dem Sie darlegen, warum Sie das Masterstudium ergreifen wollen und wie Sie die neu erworbenen Kompetenzen später in Ihrem Berufsalltag nutzen wollen. Gegebenenfalls kann auch die Unterstützung durch den Arbeitgeber dargelegt werden

Der ausgefüllte und unterschriebene Studienvertrag in zweifacher Ausfertigung

ein Lebenslauf mit vollständigen Angaben über die bisherige Studien- und Berufstätigkeit